kh-saarland
© Lorem ipsum dolor sit Nulla in mollit pariatur in, est ut dolor eu eiusmod lorem
Motorsport-Fotos
Haftungsausschluss: Die Informationen auf dieser Webseite werden ständig geprüft und aktualisiert. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Webseiten, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Wir sind für den Inhalt der Webseiten, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich..  Alle Teile dieser Webseite, insbesondere Firmenzeichen, Fotos und Texte sind urheberrechtlich geschätzt. Jegliche Verwertung von Inhalten dieser Seite, auch auszugsweise, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Betreibers.. Datenschutz:.  Sie können sich in unser Internetangebot einwählen, ohne uns gegenüber Ihre Identität offen zulegen. Sofern Sie jedoch eine Vertragsbeziehung mit uns eingehen wollen, ist es zur Vertragsabwicklung erforderlich, dass wir personenbezogene Daten wie beispielsweise Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Postanschrift etc. erfragen und speichern, die auf Ihre Identität hindeutet. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und wir beachten stets die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Wir erheben und nutzten die von Ihnen erfragten oder aus Anlass des Zugriffs auf unser Internetangebot angefallenen Daten nur zur Erledigung der Kontaktaufnahme und Vertragsdurchführung. An weitere Personen leiten wir Ihre Daten grundsätzlich nicht weiter; es sei denn, wir werden durch Ämter und Behörden aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen dazu verpflichtet. Nur in diesem Umfang werden Ihre Daten von uns gespeichert und nach Erledigung des Anlasses wieder gelöscht. Wir versenden keine Spam-e-Mails und arbeiten nicht mit kommerziellen Adresshändlern zusammen. Die Einwilligung zur Datennutzung können Sie als Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dazu genügt eine E-Mail an unsere Anschrift Allgemeine Geschäftsbedingungen von kh-saarland Allgemeines 1.1. Die AGB gelten für alle für die von KH Saarland übernommenen Aufträge in den Bereichen Gestaltungsberatung, Konzeption und Realisation, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. 1.2. "Fotografien" im Sinne der ABG sind sämtliche Werke von KH Saarland, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischer Form sie vorliegen (z.B.: Abzug, Negativ, Digital, im Internet oder sonstige Bildträger). 1.3. Gestaltungsberatungen und Konzeptionen sind eigenständige Leistungen von kh saarland. Sie können von ihm gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit sie in dem erteilten Fotoauftrag nicht enthalten sind und vom Auftraggeber zusätzlich erwünscht werden. 1.4. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B.: Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Requisiten und Spezialgeräteverleih, Reisekosten, Spesen, Digitalpauschale, Speicherplatzpauschale usw.) fallen zu Lasten des Auftraggebers. 2. Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Auftraggeber und kh saarland 2.1. Sinn und Zweck des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber undvon kh Saarland ist die Abtretung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an den Auftraggeber. Als Urheber ist kh saarland alleiniger Inhaber aller Verwertungsrechte an seinem Werk. 2.2. Bei der Verwendung seines Werkes hat kh Saarland Anspruch, als Urheber benannt zu werden. 2.3. Kh saarland überträgt dem Auftraggeber urheberrechtliche Nutzungsrechte zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B.: räumlich, sachlich oder zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte) bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. 2.4. Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von kh saarland. Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. 2.5. Jede Art der Vervielfältigung oder Reproduktion auf andere Bildträger bedarf - soweit sie über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht - der schriftlichen Zustimmung von kh Saarland . 2.6. Der Auftraggeber stellt kh saarland nach Veröffentlichung Belegstücke unaufgefordert zur Verfügung. 3. Abnahme, Gewährleistung, Haftung und Gefahrtragung 3.1. Kh saarland wird sein Werk unverzüglich nach Herstellung an den Auftraggeber oder auf Anforderung des Auftraggebers an von diesem genannte dritte Personen übermitteln. Der Auftraggeber hat das Werk unverzüglich darauf zu überprüfen, ob es abnahmefähig ist oder nicht. Das gilt auch, wenn kh saarland das Werk auf Anforderung des Auftraggebers an dritte Personen übermittelt hat. Sollte der Auftraggeber nicht innerhalb von 8 Tagen nach Zugang des Werks bei sich oder den von ihm angegebenen dritten Personen erklären, dass und weshalb das Werk nicht abgenommen wird, gilt es, sofern es nicht offensichtliche Mängel aufweist, als abgenommen. 3.2. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwochen nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber bei kh saarland eingegangen sein. Danach gilt das Werk in Bezug auf offene Mängel als vertragsgemä߸ und Mängel frei geschaffen. Für nicht erkennbare Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 12 Monaten gerechnet ab Abnahme. 3.3. Kh saarland verpflichtet sich, bei Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Bedient sich kh Saarland zur Vorbereitung und/oder Erfüllung eines Auftrages eines Dritten, haftet kh saarland für Mängel, die durch Handlungen und/oder Unterlassungen des Dritten entstehen, auf Schadenersatz nur subsidiär. Der Auftraggeber ist für diesen Fall verpflichtet, zunächst den Dritten außergerichtlich auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. Das gilt insbesondere bei etwaigen Rechtsmängeln des Werkes, z.B. Rechten Dritter an fotografierten Gegenständen, die der vertragsgemäßen Nutzung und Verwertung des Werks entgegenstehen.Verwendet kh saarland Gegenstände als Motive für das bestellte Werk, die ihm der Auftraggeber selbst im Rahmen des Auftrags zur Verfügung gestellt hat, muss kh saarland nicht prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit an diesen Gegenständen Rechte Dritter bestehen, die einer vertragsgemäßen Nutzung und Verwertung des Werks entgegenstehen könnten. Machen Dritte derartige Rechte dem Auftraggeber, kh saarland oder dessen Erfüllungsgehilfen gegenüber geltend, haftet allein der Auftraggeber. 3.4. Fotografien sind per Einschreiben, Kurier oder Post zu versenden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bei Hin- oder Rücksendung trägt der jeweilige Absender. 4. Ergänzende Sonderbestimmungen 4.1. Für Aufträge, neue Fotografien zu schaffen: 4.1.1. Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht von kh saarland zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann kh saarland - ohne dass es eines Schadensnachweises bedurfte - ein Ausfallhonorar in Höhe von 40% des vereinbarten Honorars berechnen. Wird ein angefangener Auftrag aus von der Firma Fotodesign Lalo nicht zu vertretenden Gründen nicht fertig gestellt, so steht kh saarland das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von der Firma Fotodesign Lalo begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger. 4.1.2. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus von kh saarland nicht zu vertretenden Gründen wesentlich überschritten (z.B.: wegen fehlender oder mangelhafter Vorbereitung der Aufnahmeobjekte, durch Witterungsverhältnisse bei Außenaufnahmen usw.) so kann kh saarland verlangen, dass sich das Honorar in einem angemessenen Verhältnis erhöht. 4.1.3. Gehen Fotografien trotz größter Sorgfalt von kh saarland unter, ohne dass er dies zu vertreten hat, so berührt dies seinen Honoraranspruch nicht: er ist in diesem Fall zur Ersatzbeschaffung zu einem vom Auftraggeber zu zahlenden Selbstkostenpreis verpflichtet, es sei denn, dass der Auftraggeber den Untergang zu vertreten hat. 4.2. Für die Übertragung von Nutzungsrechten an Fotografien, die nicht für den Auftraggeber angefertigt wurden: 4.2.1. Kh saarland überträgt nur Nutzungsrechte. Die Fotografien bleiben ihr Eigentum. 4.2.2. Nach Verwendung der Fotografien sendet der Auftraggeber sie unverzüglich und auf eigene Kosten zurück. Nicht verwendete Fotografien sind innerhalb eines Monats nach Eingang von kh Saarland zurückzusenden. 4.2.3. Werden Fotografien trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht zurückgesandt oder gehen sie unter, ohne das kh saarland dies zu vertreten hat, so ist er berechtigt, eine Verlustgebühr zu berechnen.
Verantwortlich für diese Homepage (Dienstanbieter) nach § 6 des Teledienstgesetzes: Inhaber : Andreas Mandel bearbeitet durch :Fotodesign 55595 Bad Kreuznach mail : dtm-history@gmx.de
kh-saarland
© Lorem ipsum dolor sit Nulla in mollit pariatur in, est ut dolor eu eiusmod lorem
Motorsport-Fotos
Haftungsausschluss: Die Informationen auf dieser Webseite werden ständig geprüft und aktualisiert. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Webseiten, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Wir sind für den Inhalt der Webseiten, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich..  Alle Teile dieser Webseite, insbesondere Firmenzeichen, Fotos und Texte sind urheberrechtlich geschätzt. Jegliche Verwertung von Inhalten dieser Seite, auch auszugsweise, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Betreibers.. Datenschutz:.  Sie können sich in unser Internetangebot einwählen, ohne uns gegenüber Ihre Identität offen zulegen. Sofern Sie jedoch eine Vertragsbeziehung mit uns eingehen wollen, ist es zur Vertragsabwicklung erforderlich, dass wir personenbezogene Daten wie beispielsweise Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Postanschrift etc. erfragen und speichern, die auf Ihre Identität hindeutet. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und wir beachten stets die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Wir erheben und nutzten die von Ihnen erfragten oder aus Anlass des Zugriffs auf unser Internetangebot angefallenen Daten nur zur Erledigung der Kontaktaufnahme und Vertragsdurchführung. An weitere Personen leiten wir Ihre Daten grundsätzlich nicht weiter; es sei denn, wir werden durch Ämter und Behörden aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen dazu verpflichtet. Nur in diesem Umfang werden Ihre Daten von uns gespeichert und nach Erledigung des Anlasses wieder gelöscht. Wir versenden keine Spam-e-Mails und arbeiten nicht mit kommerziellen Adresshändlern zusammen. Die Einwilligung zur Datennutzung können Sie als Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dazu genügt eine E-Mail an unsere Anschrift Allgemeine Geschäftsbedingungen von kh-saarland Allgemeines 1.1. Die AGB gelten für alle für die von KH Saarland übernommenen Aufträge in den Bereichen Gestaltungsberatung, Konzeption und Realisation, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. 1.2. "Fotografien" im Sinne der ABG sind sämtliche Werke von KH Saarland, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischer Form sie vorliegen (z.B.: Abzug, Negativ, Digital, im Internet oder sonstige Bildträger). 1.3. Gestaltungsberatungen und Konzeptionen sind eigenständige Leistungen von kh saarland. Sie können von ihm gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit sie in dem erteilten Fotoauftrag nicht enthalten sind und vom Auftraggeber zusätzlich erwünscht werden. 1.4. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B.: Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Requisiten und Spezialgeräteverleih, Reisekosten, Spesen, Digitalpauschale, Speicherplatzpauschale usw.) fallen zu Lasten des Auftraggebers. 2. Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Auftraggeber und kh saarland 2.1. Sinn und Zweck des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und von kh Saarland ist die Abtretung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an den Auftraggeber. Als Urheber ist kh Saarland alleiniger Inhaber aller Verwertungsrechte an seinem Werk. 2.2. Bei der Verwendung seines Werkes hat kh Saarland Anspruch, als Urheber benannt zu werden. 2.3. Kh Saarland überträgt dem Auftraggeber urheberrechtliche Nutzungsrechte zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B.: räumlich, sachlich oder zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte) bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. 2.4. Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von kh saarland. Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. 2.5. Jede Art der Vervielfältigung oder Reproduktion auf andere Bildträger bedarf - soweit sie über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht - der schriftlichen Zustimmung von kh Saarland . 2.6. Der Auftraggeber stellt kh saarland nach Veröffentlichung Belegstücke unaufgefordert zur Verfügung. 3. Abnahme, Gewährleistung, Haftung und Gefahrtragung 3.1. Kh saarland wird sein Werk unverzüglich nach Herstellung an den Auftraggeber oder auf Anforderung des Auftraggebers an von diesem genannte dritte Personen übermitteln. Der Auftraggeber hat das Werk unverzüglich darauf zu überprüfen, ob es abnahmefähig ist oder nicht. Das gilt auch, wenn kh saarland das Werk auf Anforderung des Auftraggebers an dritte Personen übermittelt hat. Sollte der Auftraggeber nicht innerhalb von 8 Tagen nach Zugang des Werks bei sich oder den von ihm angegebenen dritten Personen erklären, dass und weshalb das Werk nicht abgenommen wird, gilt es, sofern es nicht offensichtliche Mängel aufweist, als abgenommen. 3.2. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwochen nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber bei kh saarland eingegangen sein. Danach gilt das Werk in Bezug auf offene Mängel als vertragsgemä߸ und Mängel frei geschaffen. Für nicht erkennbare Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 12 Monaten gerechnet ab Abnahme. 3.3. Kh saarland verpflichtet sich, bei Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Bedient sich kh Saarland zur Vorbereitung und/oder Erfüllung eines Auftrages eines Dritten, haftet kh saarland für Mängel, die durch Handlungen und/oder Unterlassungen des Dritten entstehen, auf Schadenersatz nur subsidiär. Der Auftraggeber ist für diesen Fall verpflichtet, zunächst den Dritten außergerichtlich auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. Das gilt insbesondere bei etwaigen Rechtsmängeln des Werkes, z.B. Rechten Dritter an fotografierten Gegenständen, die der vertragsgemäßen Nutzung und Verwertung des Werks entgegenstehen.Verwendet kh saarland Gegenstände als Motive für das bestellte Werk, die ihm der Auftraggeber selbst im Rahmen des Auftrags zur Verfügung gestellt hat, muss kh saarland nicht prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit an diesen Gegenständen Rechte Dritter bestehen, die einer vertragsgemäßen Nutzung und Verwertung des Werks entgegenstehen könnten. Machen Dritte derartige Rechte dem Auftraggeber, kh saarland oder dessen Erfüllungsgehilfen gegenüber geltend, haftet allein der Auftraggeber. 3.4. Fotografien sind per Einschreiben, Kurier oder Post zu versenden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bei Hin- oder Rücksendung trägt der jeweilige Absender. 4. Ergänzende Sonderbestimmungen 4.1. Für Aufträge, neue Fotografien zu schaffen: 4.1.1. Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht von kh saarland zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann kh saarland - ohne dass es eines Schadensnachweises bedurfte - ein Ausfallhonorar in Höhe von 40% des vereinbarten Honorars berechnen. Wird ein angefangener Auftrag aus von der Firma Fotodesign Lalo nicht zu vertretenden Gründen nicht fertig gestellt, so steht kh saarland das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von der Firma Fotodesign Lalo begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger. 4.1.2. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus von kh saarland nicht zu vertretenden Gründen wesentlich überschritten (z.B.: wegen fehlender oder mangelhafter Vorbereitung der Aufnahmeobjekte, durch Witterungsverhältnisse bei Außenaufnahmen usw.) so kann kh saarland verlangen, dass sich das Honorar in einem angemessenen Verhältnis erhöht. 4.1.3. Gehen Fotografien trotz größter Sorgfalt von kh saarland unter, ohne dass er dies zu vertreten hat, so berührt dies seinen Honoraranspruch nicht: er ist in diesem Fall zur Ersatzbeschaffung zu einem vom Auftraggeber zu zahlenden Selbstkostenpreis verpflichtet, es sei denn, dass der Auftraggeber den Untergang zu vertreten hat. 4.2. Für die Übertragung von Nutzungsrechten an Fotografien, die nicht für den Auftraggeber angefertigt wurden: 4.2.1. Kh saarland überträgt nur Nutzungsrechte. Die Fotografien bleiben ihr Eigentum. 4.2.2. Nach Verwendung der Fotografien sendet der Auftraggeber sie unverzüglich und auf eigene Kosten zurück. Nicht verwendete Fotografien sind innerhalb eines Monats nach Eingang von kh Saarland zurückzusenden. 4.2.3. Werden Fotografien trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht zurückgesandt oder gehen sie unter, ohne das kh saarland dies zu vertreten hat, so ist er berechtigt, eine Verlustgebühr zu berechnen.
Verantwortlich für diese Homepage (Dienstanbieter) nach § 6 des Teledienstgesetzes: Inhaber :Andreas Mandel bearbeitet durch :Fotodesign 55595 Bad Kreuznach mail : dtm-history@gmx.de